Wir kümmern uns darum
Über die in § 57 HOAI beschriebenen Aufgaben hinaus ist es unser Anliegen sicherzustellen, dass der Bauherr ein perfektes Bauwerk übernehmen kann.
- Koordination der mit der Ausführung beauftragten Firmen
- Überwachung der vertragsgerechten Ausführung
- Überwachung der Verwendung vertragsgerechter Baustoffe
- Überwachung und Dokumentation von Kontrollprüfungen
- Überwachung der ordnungsgemäßen Verkehrssicherung
- Prüfen von Rechnungen und Nachträgen
- Abnahme der fertigen Leistung
Das Know-how und die Erfahrung unserer Mitarbeiter garantieren eine erfolgreiche Projektabwicklung. Durch die zeitnahe Information über alle wesentlichen Vorgänge und eine sorgfältige Dokumentation bleibt der Auftrag- geber dabei immer im Bilde.
Vertrauen Sie auf uns
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