Sicheres Arbeiten muss kein Zufall sein – SiGeKo
Mit dem Beginn einer Baumaßnahme übernimmt der Bauherr nicht nur die Verantwortung für die genehmigungskonforme und technisch einwandfreie Ausführung, sondern auch für die Sicher- heit der am Bau Beteiligten.
Abhängig von der Anzahl der Gewerke, dem Umfang, der Dauer, sowie dem Gefährdungspotential einer Baustelle muss eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Bau- stellenverordnung (BaustellV) durchgeführt werden.
Dieses gilt insbesondere für Baustellen
- die mehr als 30 Arbeitstage erfordern
- auf denen mehr als 20 Beschäftigte tätig sind
- die 500 Personentage überschreiten
Unsere qualifizierte SiGe-Koordination schafft Sicherheit für Bauherren
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