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Um erste Erfahrungen mit der doppelten Buchführung auf kommunaler Ebene sammeln zu können, sind in mehreren Bundesländern Pilotprojekte gestartet worden, in denen ausgewählte Städte bereits auf die Doppik gewechselt haben.

Dort zeigte sich, dass für die Herstellung einer fristgerechten und korrekten Eröffnungsbilanz vor allem eine exakte und vollständige Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens von größter Bedeutung war.

Aufgrund der zuvor erwähnten gesetzlichen Grundlage sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die doppelte Buchführung bis zum festgelegten Stichtag bei sich einzuführen. Dies kann bei genauer Einhaltung der Richtlinien des NKF viele Kommunen vor Probleme stellen, die personell bedingt sind und somit auch Auswirkungen auf die fristgerechte Erstellung der Eröffnungsbilanz haben.

Genau dort setzt die Firma Giftge Consult GmbH an und bietet den Kommunen die vollständige Erfassungs- und Bewertungsarbeit als Dienstleistung an.

Mit einem hervorragenden Pool aus hoch qualifizierten Ingenieuren wird fast das gesamte Spektrum des Anlagevermögens abgedeckt und die Möglichkeit geschaffen, über die komplette Infrastruktur hinaus auch die Bereiche unbebaute und bebaute Grundstücke mit allen gewünschten Modulen in die Dienstleistung mit aufzunehmen.

 

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